Opt-in Nachweis für Telemarketing ist Datenschutz, ist Teil Ihrer Marke!

In der Branche war es üblich, einen Datenbankauszug in Form einer (manipulierbaren) Excel-Tabelle und einem (schlecht lesbaren) Bildschirmausdruck des Gewinnspiels zu liefern. Das kommt daher, dass der Aufwand recht hoch ist und als ärgerlich empfunden wird. Ich habe mich gefragt, wo da der Service für den Kunden und der Nutzen für meinen Mandanten ist.

Der Opt-in Nachweis ist Teil des Datenschutzes und damit Teil Ihrer Marke. Also sollten wir das nutzen!

Ein Nachweis ist zwar kein Beweis. Aber zumindest sollte das Opt-in für Telemarketing (das ist das Einverständnis für Anrufe zu Werbezwecken) so transparent und ausführlich sein, dass es auch für den Nicht-Fachmann nachvollziehbar ist.

Ein gutes Beispiel finden Sie unter diesem Link (Opt-in Nachweis). Die Firma ARUMedia GmbH ist Auftragsdatenverarbeiter für einige große Listeigner. Als Datenschutzbeauftragter von ARUMedia habe ich diesen Nachweis entwickelt.

Den Aufwand und die Mühe, die der Datendienstleister für den Opt-in Nachweis hat, nutzt er nun zur Außendarstellung. Sie können mich dazu direkt unter datenschutz@aru-media.com anschreiben und Ihre Fragen stellen.

Auch Ihnen helfe ich gerne, damit aus einer lästigen Aufgabe ein Mehrwert für Ihre Kunden wird! Sprechen Sie mich an.

Heiner Niehüser

Telefon: 0251 / 76 24 546
E-Mail: h.niehueser@niehueser-dialogmarketing.de